Waldbrandverordnung in Kraft getreten

Waldbrandverordnung in Kraft getreten

22.04.2026

Im Bezirk St. Pölten ist ab sofort die neue Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in Kraft getreten. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr wurden entsprechende Schutzmaßnahmen für Wälder und deren Umgebung erlassen.

Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet des Bezirks St. Pölten und untersagt unter anderem das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald sowie in Waldnähe.

Ziel der Maßnahme ist es, Waldbrände frühzeitig zu verhindern und die Sicherheit von Mensch, Tier und Natur zu gewährleisten. Verstöße gegen die Verordnung können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.